Pachthöhe + Provision
Wesentlicher Vertragsbestandteil mit Pächtern oder Konzessionsnehmern der gastronomischen Versorgung in Versammlungsstätten ist eine angemessene Pacht und/oder Provision des Caterers. Die Höhe bestimmt sich nach zahlreichen, individuell auf die Location bezogenen, Parametern.
Pacht- und Provisionsmodelle
So individuell Versammlungsstätten sind, so unterschiedlich sind die Cateringkonzepte und die damit verbundenen, durch den Caterer zu leistenden, Zahlungen als Pacht oder Provisionsabgabe, je nach Vergabeform und Größenordnung auch als Konzessionsabgabe. Das Spektrum reicht von 4 - 25 % Umsatzprovision über Mischformen von Fixpacht mit variablen Umsatzanteilen bis hin zu völliger Pacht- und Provisionsfreiheit.
Erste Standorte müssen darum kämpfen, überhaupt noch feste Caterer zu bekommen, andere Veranstaltungszentren können aufgrund der Ertragssituation 20 % oder mehr vom Nettoumsatz verlangen.
Weitere Parameter, die die Höhe der Einnahmemöglichkeiten in einer Versammlungsstätten-Gastronomie bestimmen, sind Exklusivität des Caterers oder alternativ ein Cateringpool bis hin zur totalen Cateringfreiheit. Oder es gibt Mischformen, ergänzt durch Korkgeld, Weiterverkauf der vom Caterer bereiteten Speisen und/oder Getränke durch die Location und vieler weiterer gastronomischer Konzepte.
Der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt.
Wir unterstützen Sie gern bei Festlegung und Umsetzung einer individuell tragbaren und für Halle wie Gastronomen wirtschaftlich gesunden Lösung.
Unsere Leistungen
Höhe der Pacht / Provision
Um eine angemessene Höhe der Pacht/Provision zu definieren, bedarf es einer detaillierten Auswertung aller für die Wirtschaftlichkeit der Gastronomie ausschlaggebenden Faktoren:
Zu erwartender Umsatz, Lage, Logistik, Räumlichkeiten, mitverpachtetes Inventar und Equipment, Geräteausstattung der Küche, Energie- und andere Nebenkosten, Exklusivität der Cateringrechte, Vertragsdauer, notwendige Investitionen etc.
Prüfung der Wirtschaftlichkeit
Auf Basis dieser Parameter und des konkreten Betriebskonzeptes ist die Wirtschaftlichkeit des Cateringbetriebes in der Versammlungsstätte detailliert zu prüfen. Erschweren bauliche Besonderheiten der Location die Betriebsabläufe und verursachen z.B. durch schlechte Logistik erhöhte Personalkosten?
Gibt es feste Lieferantenbeziehungen und vorgeschriebene Warenlieferanten und Einkaufspreise? Eignet sich der konkrete Standort der Versammlungsstätte für das vorgesehene gastronomische Konzept? Wie ist die Auslastung der Location? Gibt es objektbezogene Auflagen oder besondere Wünsche, die den Cateringbetrieb operativ oder wirtschaftlich einschränken?
Ist die Versammlungsstätte oder der Caterer für Instandsetzung und Instandhaltung der Räumlichkeiten und Gerätschaften zuständig? Wer beauftragt Wartungen und Reparaturen und trägt die Kosten?