Räumungskonzepte
Die Sicherheit der Veranstaltung steht bei einer gewissenhaften Planung an erster Stelle. Ein individuell abgestimmtes Räumungskonzept gewährleistet die sichere Evakuierung der Besucher im Notfall.
Verantwortungsbewusstsein und Umsetzung
Die Aufstellung eines Räumungskonzepts ist für Versammlungsstätten mit mehr als 1000 Besuchern nach § 42 MVStättVO obligatorisch, soweit es nicht bereits Gegenstand eines Sicherheitskonzepts nach § 43 MVStättVO ist. Das Räumungskonzept ist ausgehend von den jeweils möglichen Gefahren-/ und Schadenszenarien (Brand, Bedrohung, Anschlag, Technische Störfälle etc.) über die interne Alarmierung der Veranstaltungsleitung, bis hin zu den einzelnen Räumungsschritten, den Räumungsansagen und den Aufgaben der einzusetzenden Räumungshelfer zu entwickeln und zu dokumentieren. Für Versammlungsstätten mit bis zu 1000 Besucherplätzen kann der Räumungsfall einschließlich der erforderlichen Abläufe und Maßnahmen in der Brandschutzordnung dargestellt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung des Konzepts und erarbeiten mit Ihnen die Strukturen für ein effektives Notfall- und Krisenmanagement.
Unsere Leistungen
Wir schulen und beraten Sie bei der Erstellung Ihres individuellen Räumungskonzepts
Umgang mit veranstaltungsspezifischen Sicherheitsrisiken – Sicherheits- und Räumungskonzept nach §§ 42 und 43 VStättVO – Verantwortliche und Aufsichtsführende Personen – Veranstaltungsleitung - Haftungsfragen
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Sichere Räumung von Veranstaltungsstätten
Auch bei noch so guter Vorbereitung und Planung im Vorfeld kann es bei jeder Veranstaltung zu Zwischen- und Notfällen kommen. Um im Falle eines Brandes, einer Bombendrohung oder einer anderen Gefahrenlage schnell und sicher handeln zu können, bedarf es eines gut durchdachten Räumungskonzeptes – und regelmäßiger Übung.
Dabei ist immer auch daran zu denken, dass auch Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen die Versammlungsstätte schnell und unbeschadet verlassen können.